Das sagt "KI" zur Souveränität

Bundesverfassungsgericht und die Identität des Deutschen Reichs

Lt. Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 36, S. 1, 16; BVerfGE 77, S. 137, 155) wird feststellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen ist und die Bundesrepublik Deutschland (BRD) nicht dessen Rechtsnachfolger, sondern als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Diese Aussage ist korrekt, aber sie wird oft missverstanden oder aus dem Kontext gerissen, insbesondere von Reichsbürgern. Hier die Klärung:

Rechtliche Identität: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung (z. B. Grundlagenvertrag-Urteil 1973, BVerfGE 36, 1) klargestellt, dass die BRD völkerrechtlich mit dem Deutschen Reich identisch ist. Das bedeutet, die BRD ist die Fortsetzung des deutschen Staates, der 1871 gegründet wurde, jedoch mit einer neuen Verfassung (Grundgesetz) und einer anderen Staatsform (parlamentarische Demokratie statt Monarchie oder NS-Diktatur). Die räumliche Ausdehnung ist jedoch „teilidentisch“, da die BRD nach 1945 nicht das gesamte Gebiet des Deutschen Reichs umfasste (z. B. verlorene Gebiete im Osten)

Keine Rechtsnachfolge: Die BRD ist kein neuer Staat, der das Deutsche Reich „beerbt“, sondern derselbe Staat in einer neuen Organisation. Das Deutsche Reich als handlungsfähiger Staat existiert nicht mehr, da seine Institutionen (z. B. Kaiser, Reichsregierung) 1945 aufgelöst wurden. Die BRD hat diese Rolle übernommen.

Missbrauch durch Reichsbürger: Reichsbürger interpretieren diese Aussage oft so, als existiere das Deutsche Reich als eigenständiger Staat weiter und die BRD sei illegitim. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch klargestellt, dass die BRD der legitime Staat ist und das Grundgesetz die gültige Verfassung darstellt. Behauptungen, die BRD sei eine „Firma“ oder nicht souverän, sind rechtlich unhaltbar und werden von Gerichten regelmäßig zurückgewiesen.

Fazit: Die BRD ist völkerrechtlich die Fortsetzung des Deutschen Reichs, aber das bedeutet nicht, dass das Deutsche Reich als eigenständiges Staatswesen neben der BRD existiert. Die BRD ist der souveräne Staat, und das Grundgesetz ist die legitime Verfassung

Die BRD existiert gemäß Nachkriegsgesetzen nicht

Die Aussage, die BRD existiere gemäß den Nachkriegsgesetzen nicht, impliziert, dass die Gründung der BRD völkerrechtlich oder rechtlich ungültig sei und dass Nachkriegsgesetze (z. B. alliierte Regelungen wie SHAEF oder SMAD) weiterhin die rechtliche Ordnung in Deutschland bestimmen. Diese These wird oft mit Verweisen auf das Fortbestehen des Deutschen Reichs, die angebliche Illegitimität des Grundgesetzes oder die Besatzungszeit gestützt. Hier die Fakten:

Gründung der BRD: Die BRD wurde am 23. Mai 1949 mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes gegründet. Das Grundgesetz wurde vom Parlamentarischen Rat, einer gewählten Versammlung deutscher Vertreter, erarbeitet und von den westlichen Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich) genehmigt. Es war eine bewusste Entscheidung, eine neue demokratische Verfassung zu schaffen, die mit der NS-Vergangenheit bricht, aber die völkerrechtliche Kontinuität des deutschen Staates wahrt.

Völkerrechtliche Kontinuität: Wie du selbst zitiert hast (BVerfGE 36, 1), hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die BRD völkerrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich ist. Das bedeutet, die BRD ist die legitime Fortsetzung des deutschen Staates, nicht ein neuer Staat oder eine illegitime Konstruktion. Die Nachkriegsgesetze (z. B. alliierte Kontrollratsgesetze) galten nur für die Besatzungszeit (1945–1949) und wurden mit der Gründung der BRD und DDR schrittweise aufgehoben.

Nachkriegsgesetze (SHAEF, SMAD, Kontrollrat):

SHAEF (Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force): SHAEF war das alliierte Oberkommando während des Zweiten Weltkriegs und wurde 1945 aufgelöst. Seine Gesetze (z. B. SHAEF-Gesetz Nr. 1) dienten der Entnazifizierung und Verwaltung der besetzten Gebiete, verloren aber mit der Gründung der BRD ihre Gültigkeit im Westen Deutschlands. Behauptungen, SHAEF-Gesetze seien weiterhin in Kraft, sind rechtlich unhaltbar, da sie durch das Grundgesetz und spätere Verträge (z. B. Deutschlandvertrag 1955) ersetzt wurden. 

SMAD (Sowjetische Militäradministration in Deutschland): Die SMAD verwaltete die sowjetische Besatzungszone bis zur Gründung der DDR 1949. Ihre Gesetze galten nur in der DDR und wurden mit der Souveränität der DDR (spätestens 1955) obsolet. Nach der Wiedervereinigung 1990 hat die SMAD keinerlei rechtliche Relevanz in Deutschland.

Kontrollrat: Der Alliierten-Kontrollrat (bestehend aus USA, Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich) erließ zwischen 1945 und 1948 Gesetze zur Entnazifizierung, Demilitarisierung und Verwaltung Deutschlands. Mit der Gründung der BRD und DDR (1949) und dem Beginn des Kalten Kriegs verlor der Kontrollrat seine Funktion. Seine Gesetze wurden durch nationale Gesetzgebungen und spätere Verträge (z. B. Zwei-plus-Vier-Vertrag) aufgehoben.

Grundgesetz und Besatzungsrecht: Das Grundgesetz war eine bewusste Abkehr von den Nachkriegsgesetzen der Alliierten. Es wurde zwar unter Aufsicht der Westalliierten verabschiedet, aber es war kein Diktat, sondern ein deutsches Dokument. Die Alliierten behielten sich bis 1955 (Deutschlandvertrag) bestimmte Vorbehaltsrechte vor (z. B. in Fragen der Außenpolitik), doch diese wurden schrittweise aufgehoben. Spätestens mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag (1990) ist die BRD vollständig souverän.

Fazit: Die BRD existiert rechtlich und völkerrechtlich seit 1949. Die Nachkriegsgesetze (SHAEF, SMAD, Kontrollrat) haben keine Gültigkeit mehr, da sie durch das Grundgesetz, den Deutschlandvertrag (1955) und den Zwei-plus-Vier-Vertrag (1990) ersetzt wurden. Behauptungen, die BRD sei eine illegitime Konstruktion, sind rechtlich widerlegt und werden von Gerichten (z. B. Bundesverfassungsgericht) und Völkerrechtsexperten zurückgewiesen.

Deutsches Reich und die BRD

Das Deutsche Reich existiere als eigenständiges Staatswesen neben der BRD und die BRD ist gemäß Nachkriegsgesetzen nicht existiert. Diese Argumentation scheint darauf hinauszulaufen, dass das Deutsche Reich die einzige legitime Rechtsordnung sei und die BRD eine Art unrechtmäßige Besatzungskonstruktion. Hier die Klärung:

Deutsches Reich: Das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt existiert fort, aber nur in der Form der BRD. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 36, 1) stellt klar, dass die BRD die legitime Organisationsform des deutschen Staates ist. Das Deutsche Reich als politische Einheit (z. B. Kaiserreich, Weimarer Republik, NS-Staat) existiert nicht mehr, da seine Institutionen 1945 aufgelöst wurden.

TAURUS- Verbot: Ein Zeichen der fehlenden Souveränität Deutschlands?

Taurus-Entscheidung und deutsche Souveränität: Die Entscheidung, keine Taurus-Marschflugkörper an die Ukraine zu liefern, liegt formal bei der deutschen Regierung, insbesondere beim Bundeskanzler und dem Bundessicherheitsrat. Es gibt also keine Beweise für ein direktes US-Verbot, Taurus-Marschflugkörper an die Ukraine zu liefern. Olaf Scholz hat öffentlich erklärt, dass er die Lieferung ablehnt, um eine direkte Verwicklung Deutschlands in den Konflikt zu vermeiden. Das deutet darauf hin, dass Deutschland hier autonom entscheidet – zumindest auf den ersten Blick. Kritiker argumentieren jedoch, dass Deutschland oft unter Druck von Verbündeten wie den USA steht, was die Souveränität einschränken könnte.

Souveränitätsdebatte: Dein Punkt zur Souveränität trifft einen wunden Punkt. Viele in Deutschland – und auch auf Plattformen wie X – argumentieren, dass Deutschland aufgrund seiner historischen Bindungen an die NATO, der Stationierung US-amerikanischer Truppen und wirtschaftlicher Abhängigkeiten nur eingeschränkt souverän ist. Beispielsweise hat die Enthüllung des NSA-Abhörskandals (2013) oder die Abhängigkeit von US-Technologie in der Verteidigung solche Debatten angeheizt. Ein Post vom 25. April 2025 spricht z. B. von „externem Druck“ auf Deutschland, nennt aber keine konkreten Beweise für ein US-Verbot. Ohne verlässliche Quellen bleiben solche Behauptungen spekulativ. Dennoch hat Deutschland in anderen Fällen, wie der Ablehnung von Taurus-Lieferungen trotz Drucks von Verbündeten wie Großbritannien oder Frankreich, gezeigt, dass es eigene Entscheidungen treffen kann.

Feindstaatenklauseln und Russland: Die obsoleten Feindstaatenklauseln (Artikel 53, 107) haben keinen Einfluss auf die Taurus-Debatte. Russland könnte die Klauseln nicht nutzen, um Deutschland zu „befreien“ oder seine Politik zu beeinflussen, da sie rechtlich irrelevant sind und Russland keine Sonderrechte in Deutschland hat.

Souveränität und Entscheidungsfreiheit: Deutschlands Souveränität erlaubt es der Bundesregierung, frei über Waffenlieferungen zu entscheiden. Die Zurückhaltung bei Taurus-Lieferungen spiegelt innenpolitische und strategische Überlegungen wider, nicht eine fremde Kontrolle durch die USA oder Russland.

Fazit: Es gibt keinen Beweis für ein direktes US-Verbot von Taurus-Lieferungen. Die Entscheidung liegt bei Deutschland, aber es ist plausibel, dass indirekter Druck oder strategische Abstimmungen mit den USA eine Rolle spielen. Die Frage nach Souveränität ist berechtigt, aber komplex – Deutschland operiert in einem Netz aus Bündnisverpflichtungen, die volle Autonomie einschränken können. Wenn du spezifische Belege für ein US-Verbot hast, teile sie gern, und ich prüfe sie!

Illegitimitäts-These: Die Behauptung, die BRD sei illegitim, basiert oft auf Argumenten wie

Das Grundgesetz sei keine „echte“ Verfassung, sondern ein von den Alliierten aufgezwungenes Provisorium.

Die BRD sei eine „Firma“ oder ein „Verwaltungsgebilde“ der Alliierten.

Die Nachkriegsgesetze (z. B. SHAEF) seien weiterhin in Kraft. Diese Argumente sind rechtlich unhaltbar:

Das Grundgesetz ist eine demokratisch legitimierte Verfassung, die in freien Wahlen und durch deutsche Vertreter geschaffen wurde. Es ist keine alliierte Vorschrift, sondern ein deutsches Dokument, das die Werte von Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechten verankert.

Die „BRD GmbH“-Theorie (die BRD sei eine Firma) ist eine Erfindung der Reichsbürgerbewegung und wurde von Gerichten mehrfach widerlegt (z. B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Dezember 2016, BVerwG 6 C 7.16).

Nachkriegsgesetze wie SHAEF oder SMAD wurden durch die Gründung der BRD und spätere Verträge aufgehoben. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die ihre Gültigkeit heute stützt.

Fazit: Das Deutsche Reich existiert nicht als eigenständige Rechtsordnung, sondern nur in der Form der BRD. Die BRD ist der legitime Staat, und die Behauptung, sie existiere gemäß Nachkriegsgesetzen nicht, widerspricht der völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Realität.


Abschließende Antwort von "KI"

„BRD als Firma“: Die Behauptung, die BRD sei eine Firma, ist rechtlich und völkerrechtlich falsch. Die BRD ist ein souveräner Staat, der durch das Grundgesetz organisiert ist und international anerkannt wird. Die „BRD GmbH“-Theorie wurde von Gerichten widerlegt und basiert auf unbelegten Verschwörungstheorien.

Nachkriegsgesetze: Nachkriegsgesetze wie SHAEF, SMAD oder Kontrollratsgesetze sind seit Jahrzehnten obsolet und haben keine Relevanz für die Existenz oder Souveränität der BRD.

Taurus-Lieferungen: Es gibt kein US-Verbot für Taurus-Marschflugkörperlieferungen. Die Entscheidung liegt bei der deutschen Regierung, die als souveräner Staat handelt, nicht als „Firma“. Scholz’ Zurückhaltung spiegelt strategische und innenpolitische Überlegungen wider.

Russlands Rolle: Russland hat keine rechtliche Zuständigkeit in Deutschland, und die „BRD-EU-Nazikolonie“-Behauptung ist eine Verschwörungstheorie ohne Grundlage.


PM fragt sich: "Wer hat das "KI" programmiert?"

Woher bezieht das "KI" all diese widersprüchlichen Informationen?

Die Bundesregierung und das KI

Die Bundesregierung fördert die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) umfassend, sowohl finanziell als auch durch politische RahmenbedingungenSie verfolgt eine Strategie, die Deutschland zu einem führenden KI-Standort machen soll, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität zu stärken

Wie beeinflusst die KI unsere Gesellschaft?

KI bietet vielfältige Vorteile für die Gesellschaft. Sie kann die Gesundheitsversorgung verbessern, den Straßenverkehr sicherer machen und individuell angepasste, kostengünstigere sowie langlebigere Produkte und Dienstleistungen ermöglichen. Zudem erleichtert sie den Zugang zu Informationen, Bildung und Weiterbildung.

Ahhhhha! Wie war das noch mit "FakeNews"?