GRUNDGESETZ

Die Originalausgabe des Grundgesetzes wird im Deutschen Bundestag aufbewahrt. - Foto: Burkhard Peter
Vor 75 Jahren hat der sogenannte Parlamentarische Rat die heutige Verfassung Deutschlands verkündet – das Grundgesetz. Es regelt, wie der Name schon andeutet, wichtige Grundsätze des Staates.
Grundgesetz = Verfassung?
1. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland!
Aber warum heißt es Grundgesetz und nicht Verfassung?
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde mit dem Grundgesetz die Bundesrepublik Deutschland als westdeutscher Teilstaat gegründet. Das Grundgesetz wurde als Provisorium begriffen: Man wollte die deutsche Teilung nicht vertiefen. Deshalb wurde der Begriff „Verfassung“ vermieden, um den vorübergehenden Zustand zu betonen.
2. Das Grundgesetz ist die höchste Rechtsnorm der Hauptsiegermächte für die BRD. Alle deutschen Gesetze müssen mit dem "Grundgesetz" übereinstimmen und es steht im Rang über ihnen.
Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur möglich, wenn zwei Drittel des Bundestages sowie zwei Drittel des Bundesrates zustimmen. Jedoch enthält das Grundgesetz auch Artikel, deren Änderung nicht zulässig sind. Dabei handelt es sich um den Artikel 1, der die Menschenwürde garantiert, und den Artikel 20, der Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat beschreibt.
3. Das Grundgesetz beinhaltet über 200 Artikel. Das ist eine Besonderheit des Grundgesetzes, denn die meisten deutschen Gesetze werden in Paragrafen untergliedert. Der letzte Artikel trägt die Nummer 146. Wie kommt es dann zu über 200? Zwischenzeitlich wurden neue Artikel eingefügt. Diese erhalten Buchstabenzusätze, wie 20a. Der Buchstabe, der am weitesten hinten im Alphabet ist, ist das „l“ – im Artikel 115. Es gibt aber auch Artikel, die aufgehoben (Artikel 49), weggefallen (Artikel 75) oder außer Kraft getreten (Artikel 143h) sind.
4. Am häufigsten geändert wurde bisher Artikel 74: ganze zehnmal. Der Artikel beschreibt die Gebiete der konkurrierenden Gesetzgebung. Damit ist der Vorrang der Gesetze des Bundes gegenüber den Gesetzen der Länder gemeint.
5. Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 durch den Präsidenten und Vizepräsidenten des Parlamentarischen Rats ausgefertigt und verkündet. Der 23. Mai ist daher auch der „Tag des Grundgesetzes“.
6. Parteien sind Bindeglieder zwischen den Bürgern und dem Staat. Ihre zentrale Rolle bei der politischen Meinungsbildung der Bürger ist im Grundgesetz festgeschrieben. Somit kommt ihnen der Status einer verfassungsrechtlichen Institution zu, festgehalten im Artikel 21: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“
Quelle: Bundesregierung