Parteiverbot 1933
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurden die meisten Parteien, darunter die SPD und die KPD, zwangsweise aufgelöst. Das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933 (RGBl. I, S. 479) sicherte dann die Alleinherrschaft der NSDAP. Es wurde von der Reichsregierung beschlossen und von Reichskanzler Adolf Hitler, Reichsinnenminister Wilhelm Frick und Reichsjustizminister Franz Gürtner verkündet.
Welche Konsequenzen hat ein Parteiverbot?
Ein Parteiverbot ist das Verbot einer politischen Partei, deren politischer Tätigkeiten und deren Unter- und Nachfolgeorganisationen. Die Konsequenzen daraus sind die Auflösung aller Strukturen, die Einziehung des Parteivermögens und der Mandatsverlust.
2025
Nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Sie können durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
Parteiengesetz (PartG)
Was macht die AFD rechtsextremistisch und staatsgefährdend?
Sinn oder Unsinn eines Parteiverbotes
Gemäß dem Verfassungsschutz gebe es ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus. Dies habe das BfV in Gutachten und den dazugehörigen Materialsammlungen unter Kontextualisierung der als relevant erachteten Aussagen belegt. Die Einschätzung des BfV beruhe auf einer nicht zu beanstandenden Gesamtbetrachtung. Die Partei befinde sich in einem Richtungsstreit, bei dem sich die verfassungsfeindlichen Bestrebungen durchsetzen könnten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Einstufung als Verdachtsfall auch öffentlich mitteilen, um eine politische Auseinandersetzung zu ermöglichen.
Aufgrund der bundesweiten Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz fordern etliche Politiker das Verbot der Partei. Hohe Umfragewerte der Partei werden als „Handlungsauftrag“ für ein Verbotsverfahren aufgefasst. Aber es gibt auch kritische Stimmen, die sich gegen ein Verbot stellen, auch im Hinblick auf bereits gescheiterte Verbotsverfahren.
„Der Umfragezuspruch für die AfD darf uns nicht abhalten, das Richtige zu tun, sondern stellt den Handlungsauftrag dar“, sagte der Berliner SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh gegenüber der Deutschen Presseagentur.
Seine Berliner Parteigenossin Cansel Kiziltepe fordert eine umgehende Prüfung eines Parteiverbots. Als Begründung wirft sie der Partei vor, „rassistische und demokratiefeindliche Positionen“ zu vertreten und deswegen eine Gefahr für die Demokratie darzustellen.
Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange spricht sich trotz der bundesweiten Einstufung der AfD als rechtsextrem gegen ein Verbot der Partei aus. Sie kritisiert stattdessen ihre Parteifreundin Nancy Faeser dafür, dass dies kurz vor der Bildung einer neuen Bundesregierung geschieht. Ihrer Auffassung nach sei dies „vom Stil her nicht besonders glücklich“, berichtet die Märkische Allgemeine.
Ein Parteiverbot der AfD wäre gänzlich falsch!
Die Diskussion über ein mögliches Verbot der AfD ist in Deutschland derzeit sehr präsent. Der Verfassungsschutz hat die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, was die Debatte weiter angeheizt hat. Ein Parteiverbot ist jedoch ein komplexer und langwieriger Prozess, der nicht einfach von der Regierung beschlossen werden kann. Laut Grundgesetz kann eine Partei nur verboten werden, wenn sie aktiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet und eine reale Chance hat, ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen.
Einige Politiker und Experten argumentieren, dass ein Verbot notwendig sein könnte, um die Demokratie zu schützen, während andere darauf hinweisen, dass ein Verbot die AfD in eine Opferrolle drängen und ihre Anhängerschaft weiter stärken könnte. Zudem gibt es Bedenken, ob ein Verbot einer Partei mit starkem Wählerzuspruch demokratischen Prinzipien widerspricht.
Tatsächlich zeigt sich in vielen Ländern, dass etablierte Parteien oft Schwierigkeiten haben, mit neuen oder aufstrebenden politischen Kräften umzugehen – insbesondere, wenn diese durch Unzufriedenheit mit der bisherigen Politik an Popularität gewinnen. Statt sich mit den Ursachen dieser Entwicklung auseinanderzusetzen, wird manchmal eher über Maßnahmen diskutiert, die die Konkurrenz schwächen oder gar ausschließen könnten.
Eine Umfrage zeigt, dass viele AfD-Wähler im Falle eines Verbots entweder nicht mehr wählen würden oder sich anderen Parteien zuwenden könnten, insbesondere dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW).
Die Frage bleibt: Sollte eine Demokratie eine Partei verbieten, wenn sie als verfassungsfeindlich eingestuft wird, oder sollte der politische Wettbewerb allein durch Wahlen entschieden werden? Es ist eine Gratwanderung zwischen dem Schutz demokratischer Werte und der Wahrung eines offenen politischen Wettbewerbs.
Passend dazu forderte hierzulande nach dem jüngsten Umfragehammer für die AfD die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt im Podcast „Meine Schwerste Entscheidung“ mehr Mut zum Parteiverbot. Nachdem die gebürtige Ostdeutsche im Podcast lang über ihre Kindheit und ihren Werdegang in der DDR sowie die Wendezeit ausgeholt hatte, wandte sie sich schließlich auch dem tagespolitischen Geschehen in den neuen Bundesländern zu. Dabei kam die Politikerin um eine brennende Frage natürlich nicht herum: Warum wählt der Osten fast geschlossen blau?
Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes „Civey“ für FOCUS online gibt nun Aufschluss darüber, wie die Bürger in den drei ostdeutschen Ländern über die Wahlen denken.
► In der Frage etwa, wie eine Regierungsbeteiligung der AfD zu bewerten wäre, ist fast jeder Zweite der Meinung, dass es „eher oder sehr positiv“ wäre, würde die Partei (mit)regieren. Unterschiede zwischen den Ländern gibt es dabei kaum: In Sachsen sind es 42 Prozent, in Thüringen 40 Prozent und in Brandenburg 41 Prozent.
Nur noch knapp die Hälfte der Bürger würde eine AfD-Landesregierung „eher oder sehr negativ“ sehen. Angesichts dessen, dass die Partei vom Verfassungsschutz in Sachsen und Thüringen als „gesichert rechtsextrem“ und in Brandenburg als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft wird, sind diese Zahlen umso bemerkenswerter.
► Außerdem zeigt die Umfrage, dass die Gruppe derjenigen, die eine AfD-Regierung nicht negativ bewerten, teilweise sogar größer ist als unter den AfD-Wähler selbst. Auf die Frage, welche Partei die besten Antworten auf die Fragen der Zukunft im Bundesland hat, lautet die Antwort der meisten Befragten: AfD!
► In Thüringen trauen 35 Prozent der von „Civey“ Befragten die besten Antworten auf Zukunftsfragen der AfD zu, in Brandenburg sind es 33 Prozent. Die CDU rangiert mit jeweils rund der Hälfte der Prozentpunkte auf dem zweiten Platz. Auch in Sachsen landet die AfD mit 29 Prozent klar vor der CDU vor Ministerpräsident Michael Kretschmer mit 23 Prozent.
► Weit abgeschlagen in allen drei Ländern sind die Ampel-Parteien. In Sachsen kommen SPD, „Grüne“ und FDP zusammen bei der Frage nach der Lösungskompetenz noch auf 13 Prozent, in Thüringen sind es gerade einmal zehn Prozent. In Brandenburg, wo mit Ministerpräsident Dietmar Woidke ein SPD-Politiker regiert, sind es immerhin noch vergleichsweise magere 21 Prozent.
Innere Sicherheit und Migration werden wahlentscheidend!
Die AfD profitiert aber nicht nur davon, dass die Menschen in Ostdeutschland ihr Kompetenzen in Zukunftsfragen zuschreiben. Auch die Themen, die als besonders relevant mit Blick auf die Landtagswahl erachtet werden, spielen ihr in die Hände.
► Am wichtigsten schätzen die Befragten in allen drei Bundesländern die innere Sicherheit, Migration sowie das Thema Wirtschaft und Arbeitsplätze ein. Lediglich in der Reihenfolge und Gewichtung unterscheiden sich Sachsen, Thüringen und Brandenburg dabei leicht.
Umgekehrt verhält es sich beim Themenfeld Klimawandel und Umweltschutz. Die Wähler in allen drei Bundesländern messen diesen Themen kaum Relevanz zu, was sich u.a. in einstelligen Umfragewerten für die „Grünen“ widerspiegelt.
Eine weitere Zahl sollte den Ampel-Parteien zu denken geben: Die „Civey“- Umfrage zeigt, dass die Bürger in Sachsen, Thüringen und Brandenburg ihre Wahlentscheidung nicht nur von der Landespolitik abhängig gemacht haben. In allen drei Bundesländern geben rund zwei Drittel der Befragten an, dass auch die Bundespolitik einen Einfluss auf ihre Entscheidung haben wird.
«Die Angriffe werden zunehmen»
Der Geheimdienst-Angriff auf die AfD hat ein Nachspiel. Alice Weidel hat im Rahmen einer Pressekonferenz die Klage der Blauen gegen den Verfassungsschutz angekündigt. Nachfolgend die Stellungnahme der AFD Bundestagsfraktion im Wortlaut.
"Nancy Faesers Verfassungsschutz-Geheimjustiz ist aus unserer Sicht ein eklatanter Rechtsbruch und ein Anschlag auf die Demokratie, der die Fundamente einer rechtsstaatlichen Ordnung erschüttert. Und wenige Tage vor dem Ausscheiden aus dem Amt missbraucht eine abgewählte Ministerin staatliche Institutionen, um einem politischen Gegner zu schaden.
Mit diesem beispiellosen Vorgehen einer an Weisungen gebundenen Behörde isoliert sich Deutschland im In- als auch im Ausland. Die Diffamierung der Alternative für Deutschland durch den parteipolitisch vollständig instrumentalisierten Verfassungsschutz und die wie auf Knopfdruck ausgelösten Debatten um weitere Schikanen und gar um ein Parteiverbot sind ein beispielloser Generalangriff auf unsere Demokratie und auf die Meinungsfreiheit.
Wir werden uns gegen diese rechtswidrigen Bestrebungen und Diffamierungen unserer Partei als der stärksten Oppositionskraft und mittlerweile auch der stärksten Kraft in diesem Land mit allen juristischen Mitteln zur Wehr setzen und für die uneingeschränkte Ausübung unseres Abgeordnetenmandats kämpfen.
Aus diesem Grunde haben wir am heutigen Montagmorgen vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Die Klage ist mit einem Eilantrag verbunden. Gegenstand der Klage ist die am 2. Mai 2025, vergangenen Freitag, mitgeteilte so genannte Hochstufung der Alternative für Deutschland zur angeblich gesichert rechtsextremistischen Bestrebung.
Diese Hochstufung ist nicht nur offensichtlich rechtswidrig, sondern greift verfassungswidrig in den demokratischen Wettbewerb und die Rechte der AfD aus Grundgesetz Artikel21 ein.
Haltloses Manöver
Sofern bislang bekannt, sollen damit – und darum geht es hauptsächlich – zulässige Meinungsäußerungen und berechtigte Kritik an der Einwanderungspolitik kriminalisiert werden. Und damit verstößt der Inlandsgeheimdienst und der Verfassungsschutz selbst gegen die deutsche Verfassung.
Dieser durchsichtige Versuch, die haltlosen Manöver und Behauptungen der Verfassungsschutz-Geheimjustiz einer abgewählten Innenministerin als Vorwand zu nutzen, um die stärkste Oppositionspartei zu diskriminieren und ihre wesentlichen demokratischen Rechte vorzuenthalten, wird weder rechtlich noch politische durchzuhalten sein.
Die AfD-Bundestagsfraktion wird weiterhin ihre Rechte einfordern und darauf bestehen, alle ihre zustehenden Ämter und Posten auch zu bekommen. Das gebietet allein der Respekt vor unseren Wählern. Zehn Millionen Wähler haben die Alternative für Deutschland gewählt. Es liegt an den übrigen Fraktionen, insbesondere der Unionsfraktion, ob sich dort diejenigen Stimmen durchsetzen, die für Rechtstreue im Umgang mit der Alternative für Deutschland eintreten.“
Zitat des Tages: „Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht in Oldenburg, argumentiert ähnlich. Parteiverbote seien nur in extremen Notfällen möglich. Wegen der Parteienverbote der Nationalsozialisten sei ‚das Grundgesetz eher allergisch gegenüber einem Parteiverbot. Parteienverbote sind grundsätzlich undemokratisch‘.“ (Welt)
„Erleben wir gerade die Zerschlagung der Demokratie? Grundrechteentzug für Björn Höcke, Auflösung der Jungen Alternative, Verbot der größten Oppositionspartei – oder gleich ‚AfDler töten‘, wie es ein Transparent auf einer Anti-Rechts-Demonstration in Aachen verlangte… Die Altparteien überbieten sich mit Forderungen, Tabula rasa zu machen.“ (COMPACT-Spezial „AfD“)
Quellen: BMI, Apollo, Deutschland Kurier, Compact