Die Deutsche Demokratische Republik war im Selbstverständnis ein sozialistischer Staat und verwirklichte die Grundprinzipien einer Volksrepublik. Da die Regierungsform durch die Herrschaft einer Partei, der so genannten Staatspartei, geprägt wurde, spricht man bei der DDR auch von einer Parteidiktatur.
Wenn politische Macht den von ihr beherrschten Staatsapparat zum Zentralorgan für die Gestaltung von Gesellschaft ausbaut, dann ist jene Schwelle rasch überschritten, die eine legitimierbare Gewaltausübung von Kriminalität trennt. In dem Maße, wie das Erziehungswesen, die Wirtschaft, die Medien und vor allem auch die Rechtsprechung an die Vorgaben der herrschenden Politik gebunden werden, entfallen wirksame Kontrollmöglichkeiten gegenüber Unfähigkeit, Korruption, Böswilligkeit, Vermessenheit und Abenteuertum im Machtzentrum der Gesellschaft. Früher oder später, das lehrt die Geschichte totalitärer Systeme, zerbrechen monozentristische Ordnungen zwar an der wachsenden Inkompetenz und Starrheit des Machtapparats. Aber zuvor leidet die Gesellschaft unter der Willkür und unter den Verbrechen derjenigen, die den zentralistischen Apparat beherrschen.
Im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung ermittelte bis zum 2. Oktober 1990 noch die DDR-Justiz selbst. Bis zur Wiedervereinigung ergingen bereits 7 rechtskräftige Strafurteile sowie 11 Strafbefehle. Diese Fälle betrafen hauptsächlich Vorwürfe der Wahlfälschung, des Amtsmissbrauchs und der Korruption.
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