Eine aufgelöste Regierung in Deutschland verliert zwar die Möglichkeit, Gesetze zu machen oder die Regierungspolitik zu steuern, behält aber weiterhin begrenzte Befugnisse. Die Regierung bleibt "geschäftsführend" im Amt, kann also Routinegeschäfte erledigen, aber keine neuen, großen Entscheidungen treffen.
Keine neue Gesetzgebung: Die aufgelöste Regierung kann keine neuen Gesetze mehr beschließen.
Vertretungsrechte: Die Regierungsmitglieder können weiterhin an Sitzungen teilnehmen und sich in der Regierung vertreten lassen, dürfen aber keine Abstimmungen mehr durchführen
Geschäftsführende Tätigkeiten: Die Regierung kann weiterhin Routinegeschäfte erledigen, wie z.B. Ausgaben, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung notwendig sind.
Wahl eines neuen Bundeskanzlers: Der Bundestag muss innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung neu gewählt werden, und während dieser Zeit bleibt die bisherige Regierung kommissarisch im Amt.
Wahl eines neuen Bundestages: Nach der Auflösung muss innerhalb von 60 Tagen eine Neuwahl stattfinden.
Keine parlamentarische Kontrolle: Der Bundestag ist aufgelöst und kann die Regierungsarbeit nicht mehr kontrollieren.
Ausnahmeregelungen: In Ausnahmefällen, wie bei Notkrediten oder Hilfsprogrammen, kann die aufgelöste Regierung mit Zustimmung des bisherigen Parlaments auch neue Entscheidungen fällen, sofern diese zur Sicherung des eigenen Landes beitragen [Erhaltung der innere Sicherheit, Sicherung der Außengrenzen, Aufrechterhaltung der Infrastruktur, wie auch Finanzhilfen im Katastrophenfall].
Meinung von PM: "Für alle weitere Entscheidungen sollte ein Bürgerentscheid hinzugezogen werden!"