Verfassungsrichter dürfen in der Regel einer Partei angehören, wird aber nicht offiziell veröffentlicht. Die Wahl der Richter erfolgt durch den Bundestag und den Bundesrat, wobei der Bundestag Richter auf Vorschlag des Wahlausschusses wählt. Der Wahlausschuss setzt sich aus Abgeordneten der im Bundestag vertretenen Fraktionen zusammen. Die Mitglieder des Wahlausschusses werden nach den Regeln der "Verhältniswahl" gewählt, wobei die CDU/CSU, die SPD, die AfD, die FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen Abgeordnete stellen.
Die Richter am Bundesverfassungsgericht sind unabhängig und dürfen bei ihrer Tätigkeit von keiner Partei oder sonstigen Gruppierung beeinflusst werden. Die Parteizugehörigkeit der Richter wird daher nicht öffentlich bekannt gegeben, um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten.
Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden auf Lebenszeit ernannt und sind nicht an Weisungen gebunden. Sie sind verpflichtet, die Verfassung und die Gesetze zu achten und nach bestem Wissen und Gewissen zu urteilen. Die Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht erfolgt nach einem komplizierten Verfahren, das eine Mehrheit von zwei Dritteln im Bundestag und Bundesrat erfordert. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass die Richter unabhängig sind und alle politischen Lager repräsentiert sind.
Weitere Informationen zum Verfassungsgericht
Neutralität des Verfassungsschutzes
Nazis als Verfassungsrichter
Es gab mehrere Verfassungsrichter im Bundesverfassungsgericht, die eine Mitgliedschaft in der NSDAP hatten oder im NS-Regime eine bedeutende Rolle spielten. Einige Beispiele sind Wiltraut Rupp-von Brünneck, Willi Geiger, und Hermann Höpker-Aschoff.