Doch keine Verfassung?
Warum ist das Grundgesetz immer noch vorläufig?
Wer sich das Grundgesetz aus Anlass seines 75. Geburtstags einmal zur Hand nimmt und darin liest, stellt am Ende plötzlich fest, dass es nur vorläufig gilt: Der "letzte" Artikel 146 schreibt nämlich fest, dass es seine Gültigkeit an dem Tage verliert, „an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
1989 - vor 35 Jahren - eroberten sich Freiheit und Demokratie im Osten Europas und auch Deutschlands neuen Raum. Michail Gorbatschow spielte dabei eine zentrale Rolle, ebenso gesellschaftliche Kräfte wie die Solidarnosc in Polen, reformerische, nach Freiheit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung strebende Bewegungen in den baltischen Staaten, in Ungarn, der DDR und der Tschechoslowakei, um nur einige zu nennen. Der Sieg von Freiheit und Demokratie 1989 führte zum Ende des Kalten Krieges - der Fall der Mauer wurde dafür zum Symbol.
FALSCH ist: Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt.
Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik hat sich das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes, das insbesondere auf die „Wahrung der staatlichen Einheit des deutschen Volkes“ abstellte, erfüllt; es ist obsolet geworden. Daher wurde die Präambel des Grundgesetzes und zwei weitere Artikel geändert bzw. aufgehoben.
Die Weimarer Verfassung wurde am 11. August 1919 offiziell verkündet und beendete damit den provisorischen Regierungsstatus in Deutschland, der mit Scheidemanns Ausrufung der Republik im November zuvor begonnen hatte. Im September kehrte die Regierung, die die Lage in Berlin für ausreichend sicher hielt, in die Hauptstadt zurück.
[In Bearbeitung]